Vollkostendeckung

Die Vollkostendeckung besagt grundsätzlich, dass alle entstehenden Einzelkosten und alle zugeordneten Anteile der Gemeinkosten durch den Erlös gedeckt werden müssen. Wird die Vollkostendeckung auf einzelne Produkte angewendet, nimmt das Unternehmen alle dieses Kriterium nicht erfüllenden Waren vom Markt. Tatsächlich erweist sich die auf einzelne Produkte heruntergerechnete Vollkostendeckung mitunter als ungünstig, da einige die Kostendeckung nicht erreichende Waren zum Image eines Unternehmens beitragen. Sinnvoller ist die Berechnung der Vollkostendeckung mit einem Bezug auf das gesamte Sortiment. Im engeren Sinn bezeichnet die Vollkostendeckung einen von einer Zentralbank an Geschäftsbanken berechneten Preis, welcher mindestens so hoch wie die entstehenden Kosten ist. Das System der Vollkostendeckung wird auch als Vollkostenprinzip bezeichnet.

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