Vollkaskoversicherung

Die Vollkaskoversicherung ergänzt bei Kraftfahrzeugen den Versicherungsschutz der Teilkaskoversicherung um durch den Halter verursachte Schäden am Fahrzeug sowie durch Vandalismus. Rechtlich ist zwischen der Vollkaskoversicherung und der Teilkaskoversicherung zu unterscheiden, auch wenn der Vollkaskoschutz faktisch den Teilkaskoversicherungsvertrag voraussetzt. Eine vergleichbare Vollkaskoversicherung wird auch für Halter angeboten, wobei sich der Versicherungsschutz im Gegensatz zur Kfz-Versicherung wahlweise auf das Boot oder den Bootsführer beziehen kann. Bei Mietwagen besteht die Möglichkeit, den bestehenden Versicherungsschutz für den gemieteten Wagen auf Vollkasko auszuweiten. Aus werblichen Gründen sprechen Versicherer auch von einer Vollkaskoversicherung, wenn sie einen umfassenden Versicherungsschutz für andere Gegenstände wie Maschinen anbieten.

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