Vollstreckungsabwehrklage

Eine Vollstreckungsabwehrklage richtet sich gegen die titulierte Forderung und bestreitet deren Fortbestehen. Wenn das Gericht der Vollstreckungsabwehrklage stattgibt, darf die Zwangsvollstreckung nicht mehr erfolgen. Diese Form der Klage ist von der sich gegen die Rechtmäßigkeit der grundlegenden Forderung richtenden Gestaltungsklage zu unterscheiden. Das Einreichen der Vollstreckungsabwehrklage setzt neben der Rechtmäßigkeit des Einwandes gegen das Fortbestehen der Forderung die Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes und das Bedürfnis des Klagenden nach dem Rechtsschutz voraus. Das Recht zur Vollstreckungsabwehrklage hebt den Nachteil des Beklagten auf, dass die Vollstreckungsbehörde die weiterhin bestehende Rechtmäßigkeit der Forderung zum Zeitpunkt der Zwangsvollstreckung nicht gesondert überprüft.

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