Vollstreckungsantrag

Den Vollstreckungsantrag reicht der Gläubiger ein, falls er über einen gültigen Vollstreckungstitel verfügt. Der Einleitung der Vollstreckung sind das Mahnverfahren und eine Vollstreckungsankündigung vorausgegangen, ohne dass der Schuldner die Forderung beglichen oder einen annehmbaren Vorschlag für eine Zahlungsvereinbarung unterbreitet hat. Der Vollstreckungsantrag ist beim Amtsgericht einzureichen, woraufhin dieses den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Durchführung der Vollstreckung beauftragt. Der Vollstreckungsantrag führt nicht zwingend zum erfolgreichen Betreiben der verlangten Summe, da der Schuldner möglicherweise keine pfändbaren Gegenstände besitzt oder eine eidesstattliche Versicherung abgibt. Der Vollstreckungsantrag kann elektronisch eingereicht werden, für seine Wirksamkeit ist jedoch die eigenhändige Unterschrift des Antragstellers erforderlich.

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