Vollstreckungsmaßnahmen

Vollstreckungsmaßnahmen sind in finanziellen Angelegenheiten Maßnahmen zum Einzug einer vom Schuldner nicht beglichenen Maßnahme. Die wichtigsten Vollstreckungsmaßnahmen sind die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher bei privaten und die Vollstreckung durch einen Vollziehungsbeamten bei öffentlich-rechtlichen Forderungen. Die gängigste Vollstreckungsmaßnahme bei nicht beglichenen Forderungen ist die Pfändung, wobei unterschiedliche Varianten wie die Sachpfändung, die Lohnpfändung und die Kontopfändung in Betracht kommen. Der Begriff Vollstreckungsmaßnahmen umfasst auch die Maßnahmen zur Vollstreckung einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe. In diesen Bereichen sowie bei der Bußgeldzahlung wegen Ordnungswidrigkeiten dürfen Vollstreckungsmaßnahmen bei Immunität des Belasteten nicht erfolgen. Während Parlamente die Immunität ihrer Abgeordneten üblicherweise sachgerecht aufheben, ist die Vollstreckung von Strafen und Ahndungen für Ordnungswidrigkeiten so gut wie immer undurchführbar.

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