Vollstreckungskosten

Vollstreckungskosten sind Kosten, welche im Rahmen einer Vollstreckung öffentlich-rechtlicher oder bei der Zwangsvollstreckung privater Forderungen entstehen. Die Berechnung der Vollstreckungskosten erfolgt grundsätzlich in der Form pauschaler Beträge. Die Vollstreckungskosten sind vom säumigen Schuldner zu tragen und erhöhen dessen Schuldenlast. Falls mehrere erfolglose Versuche für eine Vollstreckung oder Zwangsvollstreckung unternommen werden, fallen für jeden Einzelfall Vollstreckungskosten an, sofern der erneute Vollstreckungsversuch nicht erkennbar willkürlich war. Die Vollstreckungskosten setzen sich aus Einzelkosten wie den Pfändungsgebühren, den Wegnahmegebühren und den Verwertungsgebühren zusammen. Nach einer Zahlung an den Gerichtsvollzieher behält dieser vor der Betragsüberweisung an den Gläubiger die Vollstreckungskosten ein.

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