Vorfälligkeitszinsen

Vorfälligkeitszinsen fallen an, wenn der Kreditnehmer ein Darlehen (teilweise) vorzeitig tilgen möchte und der Kreditvertrag keine kostenlose vorzeitige Ablöse vorsieht. Vorfälligkeitszinsen dürfen nur innerhalb der ersten zehn Jahre eines Darlehens mit Zinsfestschreibung berechnet werden, nach Ablauf dieses Zeitraums und bei der Vereinbarung variabler Zinsen kann der Kreditnehmer sein Darlehen jederzeit kostenfrei vorzeitig tilgen. Die Vorfälligkeitszinsen entschädigen den Kreditgeber für den durch die vorzeitige Kredittilgung entgangenen Gewinn. Bei einem Kreditvergleich für eine Immobilienfinanzierung stellt der Verzicht auf die Berechnung von Vorfälligkeitszinsen ein Entscheidungskriterium dar. Vorfälligkeitszinsen werden auch als Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet. Bei der vorzeitigen Verfügung über Sparguthaben sind ebenfalls Vorfälligkeitszinsen zu bezahlen.

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