Vorgründungsgesellschaft

Eine Vorgründungsgesellschaft ist rechtlich gesehen üblicherweise eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, deren einziger Zweck darin besteht, die Gründung der geplanten Gesellschaft zu ermöglichen. Faktisch endet die Existenz einer Vorgründungsgesellschaft automatisch, sobald der Gesellschaftervertrag für die zu gründende Gesellschaft von allen Mitgliedern unterschrieben oder notariell beglaubigt wurde. Üblicherweise führt eine Vorgründungsgesellschaft die seitens der zu gründenden Gesellschaft geplante Geschäftstätigkeit noch nicht durch; Abweichungen sind jedoch zulässig und führen dazu, dass die Vorgründungsgesellschaft eine OHG darstellt. In allen Fällen haften bei einer Vorgründungsgesellschaft alle künftigen Gesellschafter uneingeschränkt persönlich, während nach der Gesellschaftsgründung die Haftungsregeln gemäß der gewählten Gesellschaftsform gelten.

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