Vorkaufsrecht

Das Vorkaufsrecht ist das Recht, im Falle eines durchgeführten Verkaufes als Käufer aufzutreten, wodurch der Verkäufer den ursprünglich geschlossenen Kaufvertrag mit einer weiteren Person nicht erfüllen kann. Ein Vorkaufsrecht kann vertraglich vereinbart oder rechtlich vorgegeben werden. Wichtige rechtlich bestehende Vorkaufsrechte betreffen Immobilienangelegenheiten; so dürfen Mieter ihre Wohnung bei einer Umwandlung in einer Eigentumswohnung bevorzugt erwerben. Des Weiteren besitzen Gemeinden grundsätzlich ein Vorkaufsrecht bei der Veräußerung von Grundstücken; in einigen Bundesländern gilt dieses auch für weitere Verwaltungsebenen, wenn der Erwerb der Immobilie im Interesse des Umweltschutzes liegt. Voraussetzung für das Eintreten eines Vorkaufsrechtes ist, dass tatsächlich ein Kauf stattfindet.

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