Vormietrecht

Das Vormietrecht ist eine vertragliche Vereinbarung, welche vorwiegend bei der Vermietung von Gewerberäumen zur Anwendung kommt. Das Vormietrecht kann sich auf die bisherigen Mieträume beziehen, welche der bisherige Mieter nach dem Ablauf des Mietvertrages weiterhin nutzen kann, wenn ein Vormietrecht vereinbart wurde und er dieses in Anspruch nimmt. Häufig bezieht sich das Vormietrecht auf weitere Räume, welche gemäß einer vertraglichen Vereinbarung zunächst einem Bestandsmieter zwecks einer Erweiterung seiner Geschäftsräume anzubieten sind. Das Vormietrecht kann auch in privaten Mietverträgen vereinbart werden, dort bezieht es sich vorwiegend auf Garagen beziehungsweise Stellplätze und Kellerräume, wenn diese zusätzlich zu Wohnungen vermietet werden. Zusätzlich lässt sich ein Vormietrecht für noch nicht fertiggestellte Wohnungen und Gewerbeobjekte vereinbaren.

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