Vorratsaktie

Vorratsaktien sind Aktien, welche von einem Dritten im Auftrag der die Papiere ausgebenden Gesellschaft übernommen werden, wobei letztere die Verfügungsgewalt über die Aktien behält. Vorratsaktien werden auch als Verwertungsaktien und als Verwaltungsaktien bezeichnet und kommen bei Kapitalerhöhungen zum Einsatz. Der Zweck von Vorratsaktien besteht in einer kurzfristig realisierbaren Kapitalgewinnung durch den Verkauf der Papiere. Das deutsche Aktienrecht verbietet das Halten von Vorratsaktien jedoch, da Verwaltungsaktien zu einem nicht von der Hauptversammlung genehmigten Erwerb eigener Aktien führen. Die teilweise vorkommende Bezeichnung von im Zuge einer bedingten Kapitalerhöhung ausgegebenen Aktien als Vorratsaktien ist unzutreffend.

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