Die Vorratsbewertung ist ein Bestandteil der Bilanzerstellung. Grundsätzlich erfolgt die Bewertung der im Unternehmen vorhandenen Vorräte, soweit diese nicht selbst produziert wurden, nach den Anschaffungskosten. Für die vom Unternehmen selbst angefertigten Vorräte sind grundsätzlich die Herstellungskosten maßgeblich. Wertgewinne dürfen bei der Vorratsbewertung nicht berücksichtigt werden, Wertverluste werden hingegen zwingend erfasst, wenn sie wie bei Qualitätsverlusten dauerhaft bestehen bleiben. Durch die Bewertung der Vorräte mit dem Beschaffungswert oder den Herstellungskosten entstehen stille Reserven, wenn die einzelnen vorrätigen Güter tatsächlich an Wert gewonnen haben; im Handel bilden sich entsprechende stille Gewinne durch den Unterschied zwischen dem Beschaffungspreis und dem gewünschten Verkaufspreis.