Vorruhestandsbezüge

Bei Beamten sind Vorruhestandsbezüge Pensionen, deren Auszahlung auf Wunsch des Staatsdieners oder auch auf Vorschlag des Dienstherren vor dem Erreichen des eigentlichen Pensionsalters erfolgt. Aufgrund des Vorruhestandes verringert sich die Höhe der Pension bis zum Lebensende. Angestellte erhalten Vorruhestandsbezüge von ihrem ehemaligen Unternehmen zusätzlich zur gesetzlichen Altersrente, deren Höhe bei der Inanspruchnahme des vorzeitigen Rentenbeginns ebenfalls dauerhaft gekürzt wird. Das Angebot von Vorruhestandsbezügen ermöglicht Unternehmen den Personalabbau, ohne dass sie betriebsbedingte Kündigungen aussprechen müssen. Die Anwendung von Vorruhestandsregelungen zur Verjüngung der Belegschaft nimmt ab, da Firmen zunehmend das Erfahrungswissen ihrer Betriebssenioren als wertvoll erkennen.

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