Die Vorsorgepauschale ist ein Pauschalbetrag, welcher Arbeitnehmern zusteht, sofern sie keine höheren Vorsorgeaufwendungen glaubhaft machen. Die Höhe der Vorsorgepauschale hängt vom Arbeitseinkommen ab und wird prozentual von diesem berechnet. Der Sinn der Versorgungspauschale besteht darin, die notwendigen und zum größten Teil gesetzlich vorgeschriebenen Kosten der sozialen Absicherung steuerfrei zu stellen. Seit 2010 gilt die Vorsorgepauschale nur noch bei der Ermittlung der Lohnsteuer, während bei der Einkommensteuerfestsetzung bei selbständigem Einkommen ausschließlich die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen Berücksichtigung finden. Die Vorsorgeaufwendungen der meisten Steuerpflichtigen übersteigen ohnehin die Höhe der Vorsorgepauschale, so dass sich ihre Geltendmachung in der Steuererklärung in fast jedem Fall lohnt.