Vorsorgehöchstbetrag

Der Vorsorgehöchstbetrag, die Schreibweise Vorsorge-Höchstbetrag ist gleichermaßen verbreitet, bezieht sich auf die maximale steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen. Der Vorsorge-Höchstbetrag belief sich bis einschließlich 2009 auf maximal 1500 Euro für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen (mit Ausnahme der Altersvorsorge) und wurde seitdem deutlich erhöht. Insbesondere sind die Beiträge zur Krankenkasse und für die Pflegeversicherung ohne Höchstgrenze abzugsfähig. Ebenfalls verbessert hat sich der Abzug von Vorsorgeaufwendungen zur gesetzlichen und zur privaten Altersvorsorge. Bei der Bildung der Vorsorgeaufwendungen werden, sofern der Vorsorgehöchstbetrag noch nicht erreicht ist, auch die Versicherungsbeiträge für eine Haftpflichtversicherung und für eine Unfallversicherung anerkannt.

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