Vorsorgeversicherung

In der privaten Haftpflichtversicherung und in der Betriebshaftpflichtversicherung bezieht sich der Begriff Vorsorgeversicherung darauf, dass neue Risiken vom Zeitpunkt ihres Eintretens bis zur nächsten Fälligkeit der Versicherungsprämie automatisch und beitragsfrei mitversichert sind. Die Vorsorgeversicherung befreit den Versicherungsnehmer jedoch nicht von der Pflicht, seinen Haftpflichtversicherer über das zusätzliche Risiko zu informieren. Das Prinzip der Vorsorgeversicherung gilt auch, wenn zu einer abgeschlossenen privaten Haftpflichtversicherung auch geschäftliche Risiken infolge einer beginnenden Freiberuflichkeit oder Selbstständigkeit treten. Umgangssprachlich werden auch der Altersvorsorge oder der Risikovorsorge dienende Versicherungen wie die private Rentenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung als Vorsorgeversicherungen bezeichnet.

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