Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht dient der Beauftragung einer Vertrauensperson mit der Wahrnehmung der eigenen Interessen bei einer schweren Erkrankung und in weiteren Fällen, in welchen der Vollmachtgeber dauerhaft oder vorübergehend nicht für sich selbst sorgen kann. Wenn keine Vorsorgevollmacht erteilt wurde, wird in diesen Fällen von Amts wegen eine rechtliche Vertretung bestimmt. In vielen Fällen wird die Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung verbunden, wodurch die Entscheidungsgewalt des Bevollmächtigten eingeschränkt wird, da er an die vom Verfügenden getroffenen Anweisungen zur Behandlung gebunden ist. Weitere Einschränkungen im Rahmen einer Vorsorgevollmacht sind möglich. Die Verwendung eines ausgearbeiteten Formulars ist grundsätzlich nicht vorgeschrieben, aber für eine vollständige und verständliche Vollmacht sinnvoll.

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