Vorsorgezuschlag

Der Vorsorgezuschlag ist ein Instrument der privaten Krankenversicherung und beläuft sich der Höhe nach auf zehn Prozent des Beitrages. Durch die Einführung eines Vorsorgezuschlages soll in Verbindung mit den Altersrückstellungen gewährleistet werden, dass die Kassenbeiträge auch für ältere Mitglieder finanzierbar bleiben. Die Einführung des Vorsorgezuschlages wurde für die private Krankenversicherung gesetzlich festgelegt und betrifft ausschließlich Verträge über eine Krankenvollversicherung, so dass Zusatzversicherungen davon unbelastet bleiben. Analog zu den Regeln der privaten Krankenversicherung wurde der Vorsorgezuschlag auch für die private Pflegeversicherung eingeführt. In einer zweiten Bedeutung bezeichnet der Vorsorgezuschlag haushaltsrechtliche Regelungen, wonach Beträge für Pensionszahlungen in Haushaltsplänen auszuweisen sind.

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