Vorsteuer

Die Vorsteuer ist ein Bestandteil der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Da die Mehrwertsteuer vom Endverbraucher zu tragen ist, können Zwischenhändler sowie Leistungserbringer die von ihnen gezahlten Umsatzsteuern als Vorsteuer von ihrer Umsatzsteuerschuld abziehen; das gilt auch für betrieblich genutzte Leistungen, welche der Betrieb wie Maschinen und die Büroeinrichtung selbst verwendet. Falls die Vorsteuer innerhalb eines Steuerzeitraumes höher als die abzuführende Umsatzsteuer ausfällt, erstattet das Finanzamt dem Unternehmen den entsprechenden Betrag. Einige Unternehmen wie kirchliche und soziale Einrichtungen sowie Landwirte dürfen die Vorsteuer pauschal berechnen; sie können auf diese Vereinfachung aber auch verzichten.

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