Vorsteuerabzug

Der Vorsteuerabzug bezeichnet die Verrechnung der von einem Unternehmen gezahlten Umsatzsteuer mit der von diesem abzuführenden Mehrwertsteuer. Der Vorsteuerabzug ist auch bei Gütern des Anlagevermögens statthaft, obgleich das Unternehmen diese faktisch als Endnutzer erwirbt. Einige Unternehmen wie Landwirte und kirchliche beziehungsweise soziale Einrichtungen können den Vorsteuerabzug pauschal vornehmen, sie dürfen auf diese Vereinfachung aber auch verzichten. Grundvoraussetzung für den Vorsteuerabzug ist, dass ein Unternehmen zur Abfuhr von Mehrwertsteuer verpflichtet ist. Kleinunternehmer können somit keinen Vorsteuerabzug vornehmen, sofern sie nicht auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichtet haben. Ebenfalls nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind ausdrücklich von der Mehrwertsteuer befreite Unternehmen wie Arztpraxen.

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