Vorzugsaktie

Viele Aktiengesellschaften geben Stammaktien und Vorzugsaktien aus. In diesem Fall berechtigen Vorzugsaktien nicht zur Abstimmung auf der Hauptversammlung, erhalten aber üblicherweise eine höhere Dividende. Einige wenige Gesellschaften unterscheiden bei der Dividende nicht zwischen Vorzugsaktien und Stammaktien, in diesem Fall besteht der Vorteil der Vorzugsaktien ausschließlich in deren geringerem Wert. In der Schweiz besitzen Inhaber von Vorzugsaktien im Gegensatz zum deutschen Recht auch das Stimmrecht auf der Hauptversammlung. Falls eine Aktiengesellschaft aufgelöst wird, werden die Ansprüche der Halter von Vorzugsaktien gegenüber denen der Besitzer von Stammaktien vorrangig bedient. Vorzugsaktien dürfen in Deutschland maximal die Hälfte des Stammkapitals repräsentieren, viele Aktiengesellschaften geben ausschließlich Stammaktien aus.

^