In rechtlicher Hinsicht bereitet der Vorvertrag den Abschluss eines Hauptvertrages vor. Anlass für den Abschluss eines Vorvertrages ist häufig, dass einzelne Vertragsdetails zwischen den Vertragspartnern noch nicht geklärt sind, welche zwingend Bestandteil des Hauptvertrages sein müssen. In der Praxis werden Vorverträge auch als bedingte Verträge abgeschlossen. So vereinbaren Sportler recht häufig mit einem Verein, dass sie im Falle eines Vereinswechsels dem Verein des Vertragspartners beitreten; in diesem Fall besteht für den Sportler auch die Option, bei seinem bisherigen Verein zu bleiben. Entsprechende bedingte Vorverträge sind grundsätzlich zulässig. Es ist auch möglich, den Abschluss des Hauptvertrages an Bedingungen zu knüpfen oder mit dem Vorvertrag nur einen der beiden Vertragspartner zu binden.