Warenakkreditiv

Unter einem Akkreditiv versteht man generell das Hinterlegen eines Betrags für einen Dritten. Den Begünstigten bezeichnet man als Akkreditierten. Er kann sich mit dem Vertrag bei der Bank, bei der das Akkreditiv hinterlegt wurde, die Summe auszahlen lassen. Besonders häufig wird ein Akkreditiv im Außenhandel genutzt. Wird ein Dokument ausgegeben, handelt es sich um ein Dokumentenakkreditiv. Dieses wird auch als Warenakkreditiv bezeichnet. In diesem Fall richtet der Importeur über seine inländische Bank, die sogenannte Eröffnungsbank, ein Guthaben bei einer Bank im Land des Exporteurs, der Akkreditivbank, ein. Diese bekommt dann den Auftrag, gegen Aushändigung bestimmter Dokumente die Verfügung über die Ware sicherzustellen wie zum Beispiel durch Frachtbriefe. Der Rechnungsbetrag wird im Anschluss an den Exporteur ausgezahlt.

^