Wechselbürgschaft

Eine Wechselbürgschaft stellt eine ganz spezielle Art einer Bürgschaft dar. Eine genauere Definition hierzu ist im Wechselgesetz zu finden. So kann eine Sicherung zum Entrichten einer Wechselsumme entweder vollständig oder zum Teil anhand einer Wechselbürgschaft erfolgen. Dabei wird in Artikel 30 des Wechselgesetzes zusätzlich aufgeführt, dass eine solche Sicherheit entweder von einem Dritten erfolgen kann, dass es aber auch möglich ist, dass es sich dabei um eine Person handelt, die bereits auf dem Wechsel unterschrieben hat. Ein Wechsel kann grundsätzlich auf verschiedene Arten gezogen werden. Dies ist nach dem Wechselgesetz möglich auf Sicht, auf eine festgelegte Zeit nach Sicht, auf eine festgelegte Zeit nach der Ausstellung und auf einen festgelegten Tag.

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