Wechsel

Unter einem Wechsel versteht man im Bereich Finanzen ein bestimmtes Wertpapier. Dieses ist mit einer Anweisung zur Zahlung der ausstellenden Person an den Bezogenen verbunden. Hierbei wird die zu entrichtende Summe genau festgelegt sowie unter anderem auch wann die Summe zu bezahlen ist. Dabei kann der Geldbetrag auch an eine dritte Person gezahlt werden. Die gesetzliche Grundlage bildet das Wechselgesetz. Es stammt aus dem Jahr 1933 und eine Änderung wurde zum letzten Mal im Jahr 2006 vollzogen. Bei einem gezogenen Wechsel muss auf der Urkunde der Begriff Wechsel beispielsweise verwendet werden und verschiedene Angaben wie die Namen des Bezogenen und der Person, an die die Auszahlung erfolgen soll, dürfen nicht fehlen.

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