Wechselregress

Der Wechselregress wird alternativ auch als Wechselrückgriff bezeichnet. Dies ist der Fall, wenn ein Wechsel entweder nicht bezahlt wird oder aber die Annahme verweigert wird vom Bezogenen. In diesem Fall kann ein Rückgriff genommen werden. Dies kann verschiedene finanzielle Forderungen zur Folge haben. So kann unter anderem die Wechselsumme angefordert werden, dazu Wechselzinsen sowie unter anderem weitere Auslagen und eine Provision. Hierzu sind jedoch einige Formalitäten zu berücksichtigen. So muss rechtzeitig gegen den Wechsel Protest eingelegt worden sein. Ein Inhaber ist bei einem Wechsel an keine bestimmte, festgelegte Reihenfolge gebunden. So können einige Verpflichtete übersprungen werden, es ist jedoch auch die Inanspruchnahme von allen zusammen möglich.

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