Wechselrückgriff

Eine andere Bezeichnung für einen Wechselrückgriff lautet Wechselregress. Wird ein Wechsel nicht bezahlt oder aber es wird die Annahme verweigert kann in diesem Fall ein Rückgriff vorgenommen werden. Dies kann verschiedene finanzielle Forderungen zur Folge haben. So kann unter anderem die Wechselsumme angefordert werden, dazu Wechselzinsen sowie unter anderem weitere Auslagen und auch eine Provision. Hierzu sind jedoch einige Formalitäten zu berücksichtigen. So muss rechtzeitig gegen den Wechsel Protest eingelegt worden sein. Ein Inhaber ist bei einem Wechsel an keine bestimmte, festgelegte Reihenfolge gebunden. So können einige Verpflichtete übersprungen werden, es ist jedoch auch die Inanspruchnahme von allen zusammen möglich.

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