Wechselsteuer

Bei der Wechselsteuer handelt es sich um eine Verkehrssteuer. Diese war zu entrichten auf Wechsel oder auf eine einem Wechsel ähnliche Urkunde. Hierzu gab es Wechselsteuermarken, die auf die Rückseite des Wechsels geklebt wurden. Diese speziellen Marken konnten bei Postämtern erworben werden. Eine Entrichtung der Steuer konnte auch mit zugelassenen Steuerstemplern erfolgen. Die Wertkarten, die in diesem Fall benötigt wurden, waren ebenfalls bei den Postämtern erhältlich. Seit dem 1. Januar 1992 gibt es die Wechselsteuer nicht mehr. Die rechtliche Grundlage bei der Wechselsteuer bildeten das Wechselsteuergesetz aus dem Jahr 1959 und die Wechselsteuer-Durchführungsverordnung aus dem Jahr 1960. Die Wechselsteuer ergab sich aus den Stempelabgaben.

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