Weihnachtsgratifikation ist ein anderer Begriff für das Weihnachtsgeld, in Österreich ist zusätzlich die Bezeichnung Weihnachtsremuneration verbreitet. Ob Arbeitnehmer eine Weihnachtsgratifikation erhalten, richtet sich nach den Vereinbarungen im Tarifvertrag. Des Weiteren kann eine Weihnachtsgratifikation aufgrund der betrieblichen Übung ausgezahlt werden. Für Beamte und diesen gleichgestellten Personen ist die Auszahlung einer Weihnachtsgratifikation im Gesetz festgelegt. Zum Teil besteht in privaten Unternehmen die Pflicht zur vollständigen oder teilweisen Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation, wenn der Mitarbeiter innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Kalenderjahres auf eigenen Wunsch oder infolge einer verhaltensbedingten Kündigung aus dem Betrieb ausscheidet.