Der Begriff der Weiterbildungsbeihilfe beziehungsweise der Ausbildungs- und Weiterbildungsbeihilfe wird offiziell in Österreich verwendet und bezieht sich darauf, dass die einzelnen Bundesländer die Kosten einer Ausbildung beziehungsweise einer Weiterbildung zu einem großen Teil übernehmen können, wenn die Maßnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit die Beendigung einer bestehenden oder die Abwehr einer drohenden Arbeitslosigkeit bewirkt. Das entsprechende Projekt wird als BRAWO bezeichnet und in einzelnen Wellen mit einem festgelegten Maximalbudget aufgelegt. In Deutschland wird die Weiterbildung je nach Art durch den Teilnehmer selbst, durch die Bezahlung der erforderlichen Kurse seitens der Bundesanstalt für Arbeit oder durch von ihr ausgegebene Bildungsgutscheine finanziert.