Ein Weiterbildungsstipendium trägt die Kosten einer beruflichen oder allgemeinen Weiterbildung teilweise oder in voller Höhe. Weiterbildungsstipendien werden sowohl von öffentlichen Stellen als auch von privaten und sozialen beziehungsweise kirchlichen Institutionen vergeben. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines staatlichen Weiterbildungsstipendiums ist in der Regel ein überdurchschnittlich guter Abschluss der ersten Ausbildung, während soziale und kirchliche Institutionen vor allem das Engagement des Bewerbers zur Grundlage ihrer Vergabeentscheidungen machen. Entsprechend der Grundlagen für die Vergabe bezeichnet das Bundesbildungsministerium das von ihm vergebene Weiterbildungsstipendium auch als Begabtenförderung für die berufliche Weiterbildung. In Teilbereichen wurde das Weiterbildungsstipendium durch neue Fördermaßnahmen wie das Meister-BAföG abgelöst.