Wenigfahrerrabatt

Der Wenigfahrerrabatt ist ein Preisnachlass in der Kfz-Haftpflichtversicherung, zum Teil auch in der Kaskoversicherung, den einzelne Versicherungsgesellschaften Fahrzeughaltern mit geringer Fahrleistung anbieten. Voraussetzung für den Erhalt des Rabattes für Wenigfahrer ist in der Regel eine Begrenzung der jährlichen Fahrleistung. Einzelne Gesellschaften setzen hingegen für den Wenigfahrerrabatt ausschließlich den Besitz einer Bahncard oder einer Monatsfahrkarte für den örtlichen ÖPNV voraus und werten den Besitz einer solchen als ausreichendes Indiz für eine verminderte Fahrzeugnutzung. Bei einem Versicherungsvergleich achten Fahrzeughalter, die ihr Auto selten nutzen oder über eine Bahncard beziehungsweise eine ÖPNV-Monatskarte verfügen darauf, welche Versicherer zu welchen Konditionen einen Wenigfahrerrabatt anbieten.

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