Werbebeschränkung

Im weiten Sinn meint eine Werbebeschränkung jede für eine definierte Gruppe von Leistungsanbietern geltende Einschränkung hinsichtlich der Werbung. Im engeren Sinn meint die Werbebeschränkung das im Kreditwesengesetz und im Wertpapiergesetz festgelegte Recht der BaFin, in Einzelfällen einzugreifen und Werbemaßnahmen zu verbieten, wenn diese Falschaussagen enthalten oder den Kunden unangemessen benachteiligen. Vor der Anordnung einer Werbebeschränkung hört die BaFin Verbraucherschutzverbände und Wirtschaftsverbände an. Eine weitere Bedeutung hat der Begriff Werbebeschränkung gegenüber Fernsehanstalten, dort bedeutet er die zeitliche Begrenzung von Werbeeinblendungen sowie die maximal zulässige Anzahl an Unterbrechungen einzelner Sendungen; bei öffentlich-rechtlichen Sendern gilt ergänzend eine vollständige Werbebeschränkung an Sonntagen und Feiertagen.

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