Werberecht

Das Werberecht regelt die rechtlichen Grundlagen der Werbung. Diese darf den Leser oder Betrachter nicht bewusst in die Irre führen, zudem gelten für einige Berufsgruppen rechtliche Einschränkungen. Besonders ausgeprägt sind die Bestimmungen des Werberechtes hinsichtlich der Werbung von Ärzten und Rechtsanwälten, welchen weitgehend nur sachbezogene Informationen und keine in der Werbung üblichen Anpreisungen ihrer Tätigkeiten und Qualifikationen erlaubt sind. Des Weiteren dürfen Ärzte und Anwälte über eine Webseite für ihre Praxis verfügen, deren Inhalte ebenfalls werberechtlichen Einschränkungen unterliegen. In einer erweiterten Bedeutung meint das Werberecht in Deutschland das grundsätzliche Recht zu werben, soweit keine gesetzlichen Einschränkungen wie beispielsweise beim Wettbewerbsrecht bestehen.

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