Werbungskosten

Werbungskosten sind im Steuerrecht den Überschusseinkünften zugeordnet. Ihr Abzug vom zu versteuernden Einkommen dient dazu, dass wie bei den Gewinneinkünften nur der tatsächliche Verdienst besteuert wird. Arbeitnehmer können anstelle der tatsächlich entstandenen Werbungskosten eine Werbungskostenpauschale in Anspruch nehmen. Werbungskosten treten auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sowie bei sonstigen Einkünften auf. Bei Einkünften aus Kapitalvermögen wirken sie sich infolge der Abgeltungssteuer grundsätzlich nicht steuermindernd aus, der Steuersatz für diese Einkünfte ist jedoch geringer als der persönliche Einkommensteuersatz bei einem hohen Einkommen. Werbungskosten verringern die Steuerlast bei Kapitalanlagen, wenn die Versteuerung wie bei Auslandseinkünften mit dem persönlichen Steuersatz erfolgt.

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