Werbungskostenabzug

Der Werbungskostenabzug berücksichtigt die angefallenen Werbungskosten im Rahmen der jährlichen Steuererklärung. Zudem ist der Werbungskostenabzug in Höhe der Werbungskostenpauschale bereits in die Lohnsteuertabelle eingearbeitet. Voraussetzung für den Werbekostenabzug ist grundsätzlich die eindeutige Einstufung der angefallenen Kosten als beruflich veranlasst, für einige Bereiche wie die Kontoführungsentgelte oder die häusliche Internetnutzung sind pauschalisierte Aufteilungen auf die private und die berufliche Veranlassung vorgesehen. Der Abgeltungssteuer unterliegende Einkünfte aus Kapitalvermögen berechtigen nicht zum Werbungskostenabzug, stattdessen unterliegen sie einem – hinsichtlich der meisten Empfänger - vergünstigten Steuersatz. Der Werbungskostenabzug stellt keine Steuervergünstigung dar, sondern die Steuergerechtigkeit mittels der Berücksichtigung der zur Einkommenserzielung notwendigen Ausgaben her.

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