Mit der Werbungskostenpauschale ist überwiegend eine bei der Ermittlung der Lohnsteuer für Arbeitnehmer anzusetzende Pauschale gemeint, welche offiziell als Werbungskostenpauschbetrag bezeichnet wird. Diese gilt in Deutschland für alle Fälle, in welchen der Steuerpflichtige keine höheren Werbungskosten geltend macht, in Österreich besteht eine vergleichbare, aber geringere Pauschale zusätzlich zu den einzeln belegten weiteren Kosten. Zusätzlich sieht das österreichische Recht für bestimmte Berufsgruppen zusätzliche Werbungskostenpauschalen vor. Der Werbungskostenpauschale entspricht bei freiberuflicher und selbständiger Tätigkeit die allerdings nur für wenige Tätigkeiten geltende Betriebsausgabenpauschale. In beiden Fällen wirken sich höhere Werbungskosten beziehungsweise Betriebskosten steuermindernd aus, wenn sie nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden.