Werksparkasse

Werksparkassen sind in Deutschland seit dem Ende der 1940er Jahre verboten. Sie dienten bis dahin der Geldanlage durch Betriebsangehörige, welche für ihre Einlagen Zinsen erhielten. Auf der anderen Seite bewirkten Werksparkassen, dass die Beschäftigten eines Unternehmens ihrem Arbeitgeber günstig Kapital zur Verfügung stellten. Der Hauptgrund für das Verbot von Werksparkassen war, dass im Falle eines Konkurses die Arbeitnehmer sowohl ihren Arbeitsplatz als auch ihr im Betrieb angelegtes Vermögen verloren hatten. Werksparkassen wurden traditionell von großen Unternehmen betrieben, das bei ihnen angelegte Kapital verfügte über keine Sicherheiten. Eine den Namen eines Unternehmens tragende Bank ist keine Werksparkasse im eigentlichen Sinn, da sie auch Nicht-Werksangehörigen offensteht.

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