Die Wertpapieraufsicht bildet einen Teil der Finanzaufsicht und wird sowohl von der BaFin als auch durch eine europäische Behörde ausgeübt. Zentrale Aufgabe der Wertpapieraufsicht ist die Kontrolle der Meldepflichten. Bei Verkaufsprospekten beschränkt sich die Wertpapieraufsicht grundsätzlich auf die Einhaltung der formalen Vorschriften, während die inhaltliche Richtigkeit der gemachten Angaben kaum überprüft wird. Die mit der Wertpapieraufsicht betrauten Behörden unterstützen bei einem Verdacht auf verbotene Geschäfte wie Insidergeschäfte die Ermittlungen der Staatsanwalt. Die Wertpapieraufsicht erstreckt sich sowohl auf Banken und Versicherungsgesellschaften als auch auf Emittenten und Anlagegemeinschaften. Auch die Aufsicht über die Börsen stellt einen Aufgabenbereich der Wertpapieraufsicht dar.