Wertpapierbereinigung

Eine Wertpapierbereinigung wird bei einer Währungsreform vorgenommen und erfolgt derart, dass auf die bisherige Währung lautende Wertpapiere gesetzlich als kraftlos erklärt werden, während ihre Inhaber zugleich einen Anspruch auf einen Umtausch in auf die neue Währung lautende Papiere erwerben. Nach dem Zweiten Weltkrieg erfolgte eine Wertpapierbereinigung im Jahr 1949, wobei die Berechtigten ihre Ansprüche noch bis Ende 1964 stellen konnten. Eine Wertpapierbereinigung ohne Währungswechsel fand 1923 auf Grund der Hyperinflation statt, diese umfasste jedoch nur öffentlich-rechtliche Anleihen. Im Zuge der deutschen Wiedervereinigung erklärte das Entschädigungs- und Ausgleichsgesetz im Jahr 1994 die in Ostdeutschland verwahrten Wertpapiere für kraftlos und gewährte ihren Inhabern bis Ende März 1995 einen Herausgabeanspruch. Bei der Euroeinführung wurde keine Wertpapierbereinigung durchgeführt.

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