In der Volkswirtschaftslehre bezeichnet der Wertpapierbestand eigentlich den gesamten Besitz an Wertpapieren, welcher sich in den Händen der Wirtschaftssubjekte einer Volkswirtschaft befindet. Anstelle einer Volkswirtschaft kann sich der Wertpapierbestand auch auf die Wirtschaftssubjekte eines größeren Währungsraumes wie des Euro-Raumes beziehen. Für den Euro-Raum wird der Wertpapierbestand statistisch erfasst, wobei die Statistik zwischen Wertpapieren ohne Aktien, Anteilen an Geldmarktfonds und Aktien unterscheidet. Eine weitere Bedeutung hat der Begriff des Wertpapierbestandes in der Bezeichnung des Besitzes an Wertpapieren einzelner Anleger. Fachsprachlich wird der Wertpapierbestand eines einzelnen privaten oder gewerblichen Anlegers jedoch als Portfolio bezeichnet.