Wertpapierleihe

Bei der Wertpapierleihe verleiht ein Geschäftspartner Wertpapiere an einen anderen. Der Entleiher verpflichtet sich, zum vereinbarten Zeitpunkt gleichartige Wertpapiere an den ausleihenden Geschäftspartner zurückzugeben. Anders als bei einer gewöhnlichen Leihe wird der Entleiher bei der Wertpapierleihe Eigentümer der entsprechenden Papiere. Eigentlich steht der Ertrag der Wertpapiere wie mögliche Dividenden bei Aktien dem Entleiher zu, dieser kann sich aber vertraglich zur Abgabe der Erträge an den Leihenden verpflichten. Die Wertpapierleihe wird häufig in Verbindung mit Leerverkäufen durchgeführt. Ebenfalls als Wertpapierleihe wird umgangssprachlich ein Kreditgeschäft bezeichnet, bei welchem der Kreditnehmer der Bank Wertpapiere aus seinem Vermögen zur Kreditabsicherung überlässt.

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