Der Wertpapierrat ist an die BaFin angebunden und besteht aus je einem Vertreter der einzelnen Bundesländer. Des Weiteren können einzelne Bundesminister wie der Finanzminister und der Justizminister an den Sitzungen des Wertpapierrates teilnehmen. Die Sitzungen des Wertpapierrates finden mindestens einmal jährlich statt. Der Wertpapierrat unterstützt die Behörde BaFin in allen Wertpapiere betreffenden Fragen, seine Entscheidungen haben empfehlenden Charakter. Der Wertpapierrat arbeitet bei der Erstellung von Erlassen hinsichtlich des Wertpapierhandels mit. Des Weiteren klärt er hinsichtlich der BaFin und der für die Börsenaufsicht zuständigen Behörden sowohl grundlegende Fragen der Zusammenarbeit als auch Probleme der Abgrenzung der Aufgaben. Die BaFin ist gegenüber dem Wertpapierrat berichtspflichtig hinsichtlich ihrer Aufsichtspraxis und ihrer Mitarbeit in internationalen Gremien.