Wertpapiere werden bei Käufen und Verkäufen nicht mehr körperlich weitergegeben, so dass eine Verwahrung effektiver Stücke bei einem Anleger oder seiner Bank nicht erforderlich ist. Darum erfolgt die Verwahrung bei einem auch als Wertpapiersammelbank bezeichneten Zentralverwahrer sowie bei Depotbanken. Der Wertpapierhandel erfolgt nur dann über die Depotbank, wenn bei ihr Käufer und Verkäufer jeweils ein Wertpapierdepot unterhalten; in anderen Fällen wird der Handel über die Wertpapiersammelbank abgewickelt. Die Wertpapiersammelbank für Deutschland und Luxemburg ist Clearstream Banking in Frankfurt (Main), während für Österreich die CSD Austria die entsprechenden Aufgaben wahrnimmt und in der Schweiz die SIX SIS AG als Zentralverwahrer für Wertpapiere auftritt.