Die Wertpapierzuteilungsinformation bezeichnet die Pflicht der Emittenten von Wertpapieren, bei einer nur anteilig erfolgenden Zuteilung der im Rahmen einer Emission georderten Papiere über die Richtlinien der Zuweisung zu informieren. Gemäß der Wertpapierzuteilungsinformation sind die Emittenten verpflichtet, Anlegern sowohl die grundsätzliche Form der Zuteilung als auch das bei einer Überzeichnung anzuwendende Verfahren mitzuteilen. Die entsprechenden Wertpapierzuteilungsinformationen müssen bereits bei der Zeichnung der Wertpapiere veröffentlicht worden sein, damit die Zeichner der einzelnen Papiere die wahrscheinliche Zuteilung in ihre Entscheidung einbeziehen können. Die Einhaltung der Pflicht zur Veröffentlichung der Wertpapierzuteilungsinformation wird durch die BaFin überwacht.