Wertrechte

Wertrechte ist ein Begriff aus dem deutschen Bankwesen. Wertrechte bezeichnen den Rechtsanspruch an Wertpapieren, für welche weder eine einzelne Urkunde noch eine Globalurkunde ausgestellt wurde. Eigentlich erfordert die Übereignung von Wertpapieren, welche jedoch auf Grund der Nichtausstellung effektiver Stücke nicht möglich ist. Als Ersatz für die faktische Unmöglichkeit der Weitergabe von Wertpapieren tritt das Konzept der Wertrechte ein, deren Bezeichnung aus den Begriffen Wert (für Wertpapier) und Recht zusammengesetzt ist. Wertrechte können sowohl verpfändet als auch gepfändet werden. Bei einem Verkauf von Wertpapieren erfolgt tatsächlich ein Handel mit den entsprechenden Wertrechten.

^