Wettbewerbsaufsicht

Die Wettbewerbsaufsicht wird vom Staat, von gemeinsamen Organisationen mehrerer Staaten oder von staatlicherseits beauftragten Stellen vorgenommen und gewährleistet, dass der Wettbewerb fair verläuft, so dass weder Mitbewerber noch Kunden benachteiligt werden. In den meisten Fällen wird die Wettbewerbsaufsicht nur tätig, wenn konkrete Verdachtsmomente für Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vorliegen; im Gesetz gesondert aufgeführte wirtschaftliche Aktivitäten bedürfen jedoch einer vorherigen Genehmigung durch die Wettbewerbsaufsicht. Das Kartellamt bestraft als Teil der Wettbewerbsaufsicht nicht genehmigte Kartelle, zugleich erlaubt es genehmigungsfähige Absprachen zwischen Wettbewerbern. Des Weiteren kann die Wettbewerbsaufsicht Fusionen untersagen, sofern diese zu einer marktbeherrschenden Stellung führen.

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