Eine ausreichende Wettbewerbsfähigkeit besteht, wenn Unternehmen ihre Waren oder die von ihnen angebotenen Dienstleistungen auf den für sie relevanten Märkten absetzen können. Die Wettbewerbsfähigkeit bestimmt sich nicht nur über den Preis der Ware, sondern auch über die Qualität und die Zuverlässigkeit der Lieferung. Des Weiteren trägt das Image der einzelnen Wettbewerber zu ihrer Wettbewerbsfähigkeit bei. In der Wirtschaftspolitik bezieht sich im Gegensatz zur Betriebswirtschaftslehre die Wettbewerbsfähigkeit nicht auf einzelne Betriebe, sondern sie wird für ganze Volkswirtschaften untersucht. Zudem meint sie die Fähigkeit einer Volkswirtschaft, ein für die Versorgung der Bevölkerung ausreichendes Gesamteinkommen zu erzielen. Ergänzend trägt eine geringe Arbeitslosigkeit zur Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft bei.