Wettbewerbsregeln

Wettbewerbsregeln sind Vereinbarungen, welche den fairen Wettbewerb innerhalb einer Branche regeln. Die Regeln erlangen faktische Gesetzeskraft, wenn sie im Bundesanzeiger beziehungsweise elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht wurden. Vor der Veröffentlichung der Wettbewerbsregeln im (elektronischen) Bundesanzeiger überprüft die Kartellbehörde diese und ermöglicht sowohl Wettbewerbern als auch Verbraucherverbänden die Stellungnahme zu den geplanten Vereinbarungen. Wettbewerbsregeln werden vorwiegend von Wirtschaftsverbänden und Berufsvereinigungen aufgestellt, aber auch Zusammenschlüsse einzelner Unternehmer können entsprechende Vereinbarungen zur Prüfung bei der zuständigen Kartellbehörde einreichen. Zu den in Deutschland bekanntesten Wettbewerbsregeln gehört als Anwendungsbeispiel die Kölsch-Konvention von 1985, welche die Verwendung der Biersorte Kölsch regelt.

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