Wettbewerbsstatus

Im internationalen Vergleich besagt der Wettbewerbsstatus einer Volkswirtschaft oder eines gemeinsamen Währungsgebietes mehrerer Staaten, wie leistungsfähig das untersuchte Gebilde im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften und Staatengemeinschaften ist. Eine offizielle Bestimmung des Wettbewerbsstatus nimmt die Europäische Zentralbank für die Mitgliedsstaaten der Währungsunion vor, wobei sie im Rahmen der Bewertung mit den einzelnen nationalen Zentralbanken zusammenarbeitet. Der ursprünglich in der Volkswirtschaft verwendete Begriff Wettbewerbsstatus wird inzwischen auch in der Betriebswirtschaftslehre genutzt und beschreibt die Situation eines untersuchten Unternehmens auf dem Markt. Bei konkreten Wettbewerben wie einem Börsenspiel gibt der Wettbewerbsstatus den Zwischenstand sowie die Chancen an, vor dem Wettbewerbsende eine bessere Platzierung zu erreichen.

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